Antwort der IG an Herrn Mann-Sixel vom 18.07.2024

Betreff: AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben

Sehr geehrter Herr Mann-Sixel,

es scheint im Wesen der Politik zu liegen, wenn die Argumente ausgehen, sich dann einfach zurückzuziehen. Gleichgelagert verhält sich unser Bürgermeister Kretschmann, der mit der IG auch nur noch über das Gericht rede will.

In der letzten Mail hat die IG doch nur noch um eine Antwort, auf eine vorhergehende Aussage von Ihnen, gebeten. So sagten Sie, wenn nur der Bürgersteig oder die Beleuchtung erneuert wird, dass der Zeitraum, für den der Grundstückbesitzer freizustellen ist (§ 11 a KAG Abs. 6) dann 15 bzw. 10 Jahre betragen kann und damit wäre dann auch dem „Umfang der einmaligen Belastung“ Rechnung getragen. Wegen dieser Aussage stand in der letzten Mail: „Sagen Sie der IG doch bitte deutlich, an welcher Stelle das Gesetz willkürliche Verschonungszeiträume von 15 bzw. 10 Jahre einräumt.“ Ihre Aussage mit den willkürlich verkürzten Freistellungszeiträumen werden Sie doch wohl mit dem Gesetz belegen können. Das ist doch alles, was die IG im Moment von Ihnen noch will. Wenn die IG dazu von Ihnen keine Antwort mehr erhält, sieht die IG sich veranlasst, sich erneut an Innenminister Poseck zu wenden. 

Mit freundlichen Grüßen

IG Straßenbeiträge Riedstadt

i.A. Helmuth Keller

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