Antwort der IG an Herrn Mann-Sixel vom 19.08.2024
AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Mann-Sixel, Ihr Mail vom 16.08.2024 hat sich mit dem angehängten Schreiben der IG an
RIEDSTADT WEHRT SICH
AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Mann-Sixel, Ihr Mail vom 16.08.2024 hat sich mit dem angehängten Schreiben der IG an
Betreff: AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Keller, bereits mit meiner E-Mail vom 01.07.2024 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ein erheblicher
Betreff: AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Mann-Sixel, es scheint im Wesen der Politik zu liegen, wenn die Argumente ausgehen, sich
Betreff: AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Keller, Ihre Gesetzesinterpretation ist mir durch Ihre mehrfachen Eingaben bestens bekannt, auch wenn ich
Betreff: AW: Erneute Anfrage zum Gesetz über kommunale Abgaben Sehr geehrter Herr Mann-Sixel, es geht nicht um den ausführlichen Schriftwechsel zur Gesetzesauslegung zu § 11 a
INTERESSENGEMEINSCHAFT STRAßENBEITRÄGE
Die Interessengemeinschaft Straßenbeiträge Riedstadt ist eine Gruppierung von mehr als 650 Riedstädter Grundstückseigentümer die sich für die Abschaffung der Straßenbeiträge in Riedstadt und in Hessen einsetzt. Jeder Riedstädter kann mitmachen und sich uns anschließen.
Der Beitritt ist formlos und es werden auch keine Beiträge erhoben.
Eine politische Lösung zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Riedstadt ist leider nicht in Sicht. Daher empfiehlt die IG gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch wird zwar die Zahlung nicht verhindern, aber der Bescheid erlangt zumindest keine Rechtskraft. Herr Konrad Dörner, Rechtsanwalt aus Bad Nauheim, der in dem Thema auch für die Stadt Wetzlar tätig war, steht uns zur Seite. Mit Herrn Rechtsanwalt Dörner werden wir alle Argumente zusammentragen, die im Widerspruch verwertbar erscheinen. Der Rechtsanwalt wird mit den eingezahlten Spenden bezahlt. Wer beim Widerspruch Unterstützung von der IG erwartet, muss sich mit einer Spende in Höhe von € 50, die auf das u.a. Konto einzuzahlen ist, an den Anwaltskosten beteiligen. Da wir nicht gemeinnützig sind, können wir keine Spendenquittungen dafür ausstellen. Jeder kann natürlich für sich entscheiden, ob und wie weit er den Weg mitgehen will. Wer diesen Betrag und mögliche Folgebeträge nicht zahlen will, kann uneingeschränkt weiter der IG angehören, erhält aber keine Unterstützung durch die IG. Wir sind aber nur stark, wenn wir geschlossen als große Einheit auftreten. Daher unsere Bitte, schließen Sie sich an bzw. bleiben Sie dabei und investieren Sie das Geld. Wir können keinen Erfolg versprechen, aber es bestehen grundsätzliche Chancen, dass sich was ändert.
Es gibt auch eine Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“, die als Arbeitsgemeinschaft hessischer Bürgerinitiativen Ende 2017 gegründet wurde. Unter diesem „Dach“ haben sich bisher über 75 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften vereint, so auch die Interessengemeinschaft Straßenbeiträge Riedstadt. Auch wenn uns diese Zugehörigkeit im Moment direkt nicht hilft, abgesehen von vielen aktuellen Informationen, so ist auf Landesebene doch jede Stimme sinnvoll, um die Parteien zu überzeugen, auch in Hessen die Straßenbeiträge abzuschaffen.
Interessengemeinschaft Strassenbeiträge Riedstadt
Bank: Volksbank Darmstadt-Mainz
IBAN: DE83 5519 0000 0027 0810 17