Antwort auf Schreiben vom 18.07.23 von Landrat Will

1 Kommentar zu „Antwort auf Schreiben vom 18.07.23 von Landrat Will“

  1. Pendant zu dem Werteverzehr unterliegenden Anschaffungs- und Herstellungskosten Gemeindestraßen (ohne Grundstück) sind auf der Passivseite der Bilanz die Erschließungsbeiträge in Gestalt von – fremdkaptitalähnlichen – Sonderposten.

    „Bürgerservice Hessenrecht – § 49 GemHVO | Landesnorm …
    Bürgerservice Hessenrecht
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de › bshe › document
    2.1. Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge. 2.1.1. Zuweisungen vom öffentlichen Bereich. 2.1.2 · 2.2.

    GemHVO
    innen.hessen.de
    https://innen.hessen.de › innen.hessen.de › files
    PDF
    8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und. Investitionsbeiträgen,. 9. sonstige ordentliche Erträge, als …“

    Straßengrund- und -boden unterliegen keinem Werteverzehr. Grund- und Boden wird den Gemeinden via § 55 Abs. 2 BauGB ohne deren Eigenkapitaleinsatz von den Umlegungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.

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