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1 Kommentar zu „Antwort auf Schreiben vom 18.07.23 von Landrat Will“
Pendant zu dem Werteverzehr unterliegenden Anschaffungs- und Herstellungskosten Gemeindestraßen (ohne Grundstück) sind auf der Passivseite der Bilanz die Erschließungsbeiträge in Gestalt von – fremdkaptitalähnlichen – Sonderposten.
„Bürgerservice Hessenrecht – § 49 GemHVO | Landesnorm …
Bürgerservice Hessenrecht
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de › bshe › document
2.1. Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge. 2.1.1. Zuweisungen vom öffentlichen Bereich. 2.1.2 · 2.2.
GemHVO
innen.hessen.de
https://innen.hessen.de › innen.hessen.de › files
PDF
8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und. Investitionsbeiträgen,. 9. sonstige ordentliche Erträge, als …“
Straßengrund- und -boden unterliegen keinem Werteverzehr. Grund- und Boden wird den Gemeinden via § 55 Abs. 2 BauGB ohne deren Eigenkapitaleinsatz von den Umlegungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.