3. Statusbericht

Hallo zusammen,

bevor wir auf den aktuellen Stand eingehen, eine Bitte an Alle. Derzeit haben 137 Grundstückbesitzer unser Schreiben vom 29.3.2020 unterschrieben. Jede Unterschrift mehr kann der Sache nur dienen. Wir haben angehängten Flyer erstellt, den ihr ausdrucken und in der Nachbarschaft verteilen könnt. Vielleicht melden sich weitere, die sich der Interessengemeinschaft anschließen wollen.

Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“, die als Arbeitsgemeinschaft hessischer Bürgerinitiativen Ende 2017 gegründet wurde. Unter diesem „Dach“ haben sich bisher über 75 Bürgerinitiativen vereint. Mit dem Vorsitzenden hatten wir kontakt, der uns auch interessante Tipps und Infos gegeben hat. Wir würden uns gerne mit unserer Interessengemeinschaft dort anschließen. Der Beitritt ist formlos und es werden auch keine Beiträge erhoben. Wer Einwände dazu hat,  möchte bitte Helmuth Keller kontaktieren. Auch wenn es uns direkt nicht hilft, abgesehen von vielen aktuellen Informationen, so ist auf Landesebene doch jede Stimme sinnvoll, um die Parteien zu überzeugen, Straßenbeiträge in Hessen gänzlich abzuschaffen.

Von diesem Vorsitzenden haben wir auch den Tipp bekommen, falls einer von uns Mitglied beim Verband Wohneigentum Hessen e.V. ist, dass derjenige dann dort eine kostenlose Rechtsberatung und später evtl. Rechtsschutz bekommt. 
Wenn einer in diesem Verband Mitglied ist, bitte bei Helmuth Keller melden.

So, nun zum Stand der Aktivitäten. Unser Schreiben vom 29.3.2020 hat der Bürgermeister über die Anwaltskanzlei Rösch am 17.4.2020 sehr umfangreich beantworten lassen. Unsere Antwort darauf datiert vom 7.5.2020. Wer diese beiden Schreiben haben will, bitte bei Helmuth Keller melden.

In unserem Schreiben vom 7.5.2020 haben wir vom Bürgermeister auch Erläuterungen bzw. Unterlagen eingefordert, aus denen man erkennen kann, wie die Gemeindeanteile für die einzelnen Abrechnungsgebiete ermittelt wurden. Gleichzeitig haben wir um einen Termin im Rathaus gebeten, um Einsicht in die Unterlagen für die Beitragskalkulation, die Aufwandsermittlung und die Umlagefähigkeit zu nehmen. Wer daran interessiert ist, an diesem Termin, der noch nicht feststeht, teilzunehmen, möchte sich bei Helmuth Keller melden.

Ganz neu ist, dass die Landeregierung am 6.5.2020 eine Gesetzesänderung im § 8b – Bürgerentscheid – der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgenommen hat. Danach ist es den Bürgern jetzt erlaubt, ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid gegen wiederkehrende Straßenbeiträge anzustreben. Das wäre grundsätzlich eine Möglichkeit, die erlassene Satzung zu kippen. Auf diese neue Möglichkeit haben wir den Bürgermeister hingewiesen, aber zunächst ausdrücklich gesagt, dass die Interessengemeinschaft eine politische Lösung anstrebt, die von allen Riedstädtern gemeinsam getragen werden kann. Weder suchen wir eine rechtliche Auseinandersetzung noch wollen wir kurz vor den Kommunalwahlen mit einem Bürgerbegehren Stimmung machen. Das kann aber alles nur unterbleiben, wenn der Bürgermeister, der Magistrat und das Stadtparlament sich dem Thema nochmals mit dem ernsthaften Willen annehmen, eine grundlegende Änderung herbeizuführen.

Jetzt warten wir erstmal auf den Termin im Rathaus, um in die genannten Unterlagen zu sichten und dann werden wir weitere Schritte überlegen.

Mit freundlichen Grüßen  

Helmuth Keller
Walter Bonn
Arnold Müller
Karlheinz Hebermehl

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