5. Statusbericht

Hallo zusammen,

nach der Info-Veranstaltung in Leeheim hatten wir eine solche Veranstaltung auch in den anderen Stadtteilen durchgeführt und sind auch da auf Zuspruch gestoßen. Inzwischen sind es 600 Grundstückbesitzer in Riedstadt, die sich der IG angeschlossen haben, verteilt auf alle Stadtteile.

Die eingeleitete Petition läuft zwar noch 6 Wochen, ist aber bei rund 1.400 Unterschriften aus Riedstadt noch stark vermehrbar. Daher die dringende Bitte an alle, macht in (Ihrem) Eurem Umfeld Werbung dafür. Prüft bitte, ob jeder im eigenen Haushalt (einmal!) unterschrieben hat und ob der eigene Riedstädter Bekanntenkreis ebenfalls komplett unterschrieben hat. Ein Riedstädter ist mit einem guten Beispiel voran gegangen. Er hat in seiner Wohnstraße wohl alle Haushalte angesprochen und uns gut 50 Unterschriften zukommen lassen, die eingescannt wurden. Das sind nennenswerte Aktionen, die uns allen in der Sache nur weiterhelfen können. Die IG wird die Petition jetzt einen Monat lang auf Facebook bewerben. Außerdem werden wir Ende der Herbstferien in ganz Riedstadt einen Flyer verteilen, mit dem wir zum einen auf die Unterstützung der IG bei einem Widerspruch zu den Straßenbeiträgen hinweisen und zum anderen die Petition nochmal ansprechen. Je deutlicher die Zahl der Unterschriften ist, je nachdrücklicher wird es sein, wenn wir die Unterschriften an das Rathaus übergeben.  

Zu erreichen ist die  Petition über unsere Homepage: https://strassenbeitraege-riedstadt.de/petiton/ oder direkt über OpenPetition https://www.openpetition.de/petition/online/petition-abschaffung-der-strassenbeitraege-in-riedstadt-jede-stimme-zaehlt.

Vom Rathaus wurde an die IG und alle Parteien eine Berechnung für eine Fremdfinanzierung über 30 Jahre verteilt, die von einem jährlichen Kapitalbedarf von € 2 Mio. und knapp 1% Zinsen ausgeht. Eine überarbeitete Version dieser Berechnung wurde der IG am 21.9.2020, bei einem Gespräch im Rathaus, vorgestellt. Danach müsste die Grundsteuer B jährlich um 11,4 Pkt. Steigen. In der angehängten Berechnungzeigen wir am Beispiel zweier Grundstücke die Auswirkung auf, die sich aus der Erhöhung der Grundsteuer B für 5 Jahre ergeben würde, im Durchschnitt keine € 20 p.a. Nach zehn Jahren summiert sich die Grundsteuer B für dies das erste Grundstücke auf ca. € 550, also jährlich rund € 55. Dagegen sind die Zahlbeträge, die bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen in den nächsten 5 Jahren anfallen, außer in Wolfskehlen, ein Vielfaches und kein Stadtteil kennt die Höhe der Straßenbeiträge die für 2024 bis 2028 aufgerufen werden! Da kann jeder Stadtteil ein zweites Leeheim sein.

Warum sollen die Grundstückbesitzer die Straßen in 5 Jahren bezahlen, Straßen, die bis zu 50 Jahre halten. Natürlich muss man sich die Auswirkungen der Fremdfinanzierung und die Entwicklung der Grundsteuer B über einen längeren Zeitraum betrachten. Aber keiner weiß, was in 30 Jahren ist. Laut der vorliegenden Kalkulation hat die Gemeinde nach 30 Jahren rund € 30 Mio. Schulden, aber Schulden, mit denen Werte geschaffen werden, die bilanziert und abgeschrieben werden. Und warum soll die nächste Generation nicht auch ihren Beitrag zu den Straßen leisten? Auch die nächsten Generationen benutzen diese Straßen in gleicher Weise. Die IG geht immer noch davon aus, dass Straßenbeiträge auch in Hessen abgeschafft werden. Auch die Landesregierung wird sich dem Druck aus der Bevölkerung nicht auf Dauer entziehen können. Je nachdem, wie die Landtagswahlen Ende 2023 ausgehen, kann es schon 2024 sein, dass auch Hessen die Straßenbeiträge abschafft. Es liegt bei der Kommunalwahl, aber mehr bei der Landtagswahl mit in unserer Hand, darauf Einfluss zu nehmen.

Leider sind diese Überlegungen beim Bürgermeister, beim Magistrat und bei den Stadtverordneten so noch nicht angekommen. Sie halten weiterhin uneingeschränkt an den wiederkehrenden Straßenbeiträgen fest. Zu dem Gespräch mit dem Bürgermeister am 21.9.2020 im Rathaus sind wir mit dem Vorsatz hingegangen, keine großen Diskussionen zu führen. Uns ist mehr daran gelegen, alle noch offenen Fragen schriftlich beantwortet zu bekommen. Insoweit hatten wir alle offenen Fragen zusammengestellt und diese dem Bürgermeister zur schriftlichen Beantwortung übergeben. Dafür hatte sich der Bürgermeister einen Zeitraum von 2 Wochen eingeräumt.

Zu dem Gespräch der IG  im Rathaus wurde auf der Homepage der Büchner-Stadt Riedstadt ein Artikel veröffentlichthttps://www.riedstadt.de/rathaus/details/informationen-fuer-ig-strassenbeitraege.html

Die Antwort der IG auf diese Veröffentlichung ist auf unserer Homepage unter Neuigkeiten nachzulesen. https://strassenbeitraege-riedstadt.de/ 

Am 23.9.2020 hatten wir ein Gespräch mit Frau Claus, CDU-Landtagsabgeordnete. Frau Claus ist ziemlich festgefahren in ihrer Meinung zu Straßenbeiträge. Insoweit haben wir ihr nur mit auf den Weg geben, zumindest das Gesetz zum Thema Straßenbeiträge dahingehend zu überarbeiten, dass es den Kommunen möglich ist, eine Stadt auch als ein Abrechnungsgebiet darzustellen. Ein Gesetz, das in einer Stadt keine gerechte Kostenverteilung zulässt, kann auch von der CDU nicht gewollt sein.

In der Stadtverordnetenversammlung am 17.9.2020 wurde, einem gut gemeinten Antrag der CDU folgend, die Satzung wiederkehrende Straßenbeiträge geändert. Zahlbeträge, die bereits vor Beginn der Satzung wiederkehrende Straßenbeiträge geleistet wurden, wurden aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet und werden auf 20 Jahre umgelegt. Dafür reduziert sich z.B. der Beitragssatz für Leeheim für 3 Jahre um 17 Cent auf € 1 und für Crumstadt für 5 Jahre um 2 Cent auf  26 Cent. Diese Satzungsänderung wirkt sich für das Rathaus so aus, dass Beispielsweise für ein Grundstück von 580 m², zweigeschossige Bauweise, für Leeheim 20 Jahre ein Bescheid über € 18,50 und für Crumstadt ein Bescheid über € 3,62 erstellt werden muss. Da wird mehr Geld für die Erstellung, Verteilung und Überwachung der Bescheide ausgegeben, als eingenommen!  Ist doch die Kommune gem.  § 7 Abs. 1 BHO zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet.

Auch wurde bei dem Gespräch mit dem Bürgermeister davon gesprochen, dass die Bescheide in zwei Wochen zugestellt werden, ein genauer Termin ist aber immer noch nicht bekannt.

Auch wenn wir nächsten Dienstag nochmal ein Gespräch mit der CDU haben werden, können wir im Moment wenig Bewegung in dem Thema erkennen.  Daher sind wir dabei, alle Argumente für den Widerspruch gegen die Bescheide  zusammen zutragen. In dem Widerspruch werden alle Gründe aufgeführt, die gegen die Satzung sprechen. Das werden Gründe sein, die die Gemeindeanteile betreffen oder Gründe, die sich spezifisch auf Straßenbaumaßnahmen beziehen. An der Schulstraße in Leeheim zeigen wir ein Beispiel auf, der uns als Widerspruch dient. Diese Straße ist zwar bestimmt 50 Jahre alt, sieht aber oberflächlich nicht erneuerungsbedürftig aus. Diese Straße wird erneuert, weil der Kanal zu klein ist. Der Kanal ist zu klein, weil ein Neubaugebiet erschlossen werden soll. Auch wird diese Straße längere Zeit als Umleitungsstraße genutzt werden. Der alte Straßenaufbau wird diese Verkehrslasten aber wohl nicht aushalten. Insoweit sind nach unserem Dafürhalten die Verursacher für die Erneuerung dieser Straße das Neubaugebiet, der Kanal und die Umleitungsstraße. Muss z.B. eine Umleitungsstraße zusätzlich verkehrssicher gemacht werden, sind diese Mehrkosten, in diesem Fall vom Land, zu erstatten.

Für Leeheim sind wir auch der Meinung, dass bei der Festlegung des Gemeindeanteils Ortsstraßen, die als Durchgangsstraßen zu werten sind, nicht berücksichtigt wurden.

Deshalb eine Bitte an die IG-Teilnehmer, die nicht in Leeheim wohnen. Bitte prüft in den anderen Stadtteilen die stadtteilspezifischen Eigenheiten. Gibt es bei den Straßen, die zur Erneuerung anstehen, ähnliche Ansätze, die für einen Widerspruch herhalten können?  Auch müssten die anderen Stadtteile uns sonstige Sonderheiten mitteilen, die ggf. rechtlich angreifbar sind, auch im Hinblick auf die Gemeindeanteile.

Als letzte Punkt bleibt der Artzuschlag, der in § 11 der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträgen geregelt ist. Auf der Homepage des Rathauses steht bei den häufig gestellten Fragen zu der Frage: „Was ist ein Artzuschlag und wie hoch ist dieser“  die Antwort: „ Gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen oder einer intensiveren Nutzung der Straßen zu rechnen ist, werden grundsätzlich mit einem sogenannten Artzuschlag belastet.“ Es folgen noch weitere Ausführungen dazu.  Insoweit ist, wenn der Bescheid da ist und ein Artzuschlag zur Erhöhung des Beitrages führt und man Zweifel daran hat, dass das Gewerbe zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führt, auch diesem Artzuschlag erstmal zu widersprechen. Mit dem Rechtsanwalt ist zu klären, ob einem solchen Artzuschlag generell widersprochen werden kann oder, ob das in dem Widerspruch Grundstücksbezogen erfolgen muss. Vorsorglich sollte jeder, der Zweifel an dem Artzuschlag hat, sein „Zweifel“ bei uns zur rechtlichen Klärung anmelden.         

Wir hatten schon vor Monaten um einen Termin im Rathaus gebeten, um in die Beitragskalkulation und die Aufwandermittlung Einblick zu nehmen. Ein Termin dafür wurde uns bis heute nicht genannt. Da die Einsicht in diese Unterlagen aber substantiell ist, könnte es sein, dass sich der Widerspruch zunächst nur auf die Tatsache bezieht, dass uns bisher kein Einblick in die Beitragskalkulation gewährt wurde mit dem Hinweis, dass weitere Begründungen nachgereicht werden.   

Noch eine Anmerkung zum Schluss. Wir sind dankbar für jeden, der sich der IG angeschlossen hat, um sich gemeinsam mit uns für Gerechtigkeit in Riedstadt und damit für die Abschaffung der Satzung wiederkehrende Straßenbeiträge, einzusetzen. Diejenigen, die der IG angehören und auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, müssten bitte prüfen, ob sie bereits die Spende in Höhe von € 50 auf das Konto Interessengemeinschaft Strassenbeiträge Riedstadt; Volksbank Groß-Gerau; IBAN DE83 5089 0000 0063220108 überwiesen haben. Unterstützung für den Widerspruch erhalten nur die, die die Spende bezahlt haben. Wichtig zu wissen ist aber, dass, auch wenn Widerspruch eingelegt wird, der in dem Bescheid  eingeforderte Betrag trotzdem zu bezahlten  ist. Der Widerspruch hilft nur, dass der Bescheid keine Rechtskraft erlangt.  

Mit freundlichen Grüßen

Helmuth Keller,
Walter Bonn,
Arnold Müller,
Karlheinz Hebermehl,
Hannelore Pletz,
Klaus Schad,
Hans-Dieter Melchior

IG Straßenbeiträge Riedstadt

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert